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4.9.2010 : 0:34 : +0200

KONDITIONEN

Ihre Vorteile:

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  • kostenlose Kontoführung, bequem per Internet
  • ab dem 1. €
  • sichere Abwicklung über Ihr Referenzkonto

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Konditionen bei Kontoeröffnung: 1,55% p.a.

Höchsteinlage: € 300.000,-

 

 

FORMULAR-CENTER

EINLAGENSICHERUNG

Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Die Bankhaus Denzel AG unterliegt als österreichische Bank uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (§§ 93 ff BWG). Die Bankhaus Denzel AG ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers, der Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H.

Einlagensicherung:

Natürliche Personen:
Seit dem 1.1.2010 sind die Einlagen natürlicher Personen pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- gesichert.
Nicht natürliche Personen:
Einlagen nicht natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 50.000,- gesichert. Ab dem 1.1.2011 sind die Einlagen nicht natürlicher Personen bis zu einem Betrag von EUR 100.000,- gesichert.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Gesellschafter einer offenen Gesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer dieser Gesellschaftsformen entsprechenden Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates oder eines Drittlandes verfügen können, werden bei der Berechnung des Höchstbetrages zusammengefasst und als Einlage eines Einlegers behandelt; dies gilt in gleicher Weise für Guthaben und sonstige Forderungen aus Wertpapiergeschäften.

Anlegerentschädigung:

Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens EUR 20.000,- gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90% der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt.

 

Abgrenzung Einlagensicherung – Anlegerentschädigung:

Im Normalfall fallen alle Arten von Einlagen/Guthaben, die auf verzinste oder unverzinste Konten (z.B. Guthaben auf Gehalts-, Sparkonten, Festgelder etc.) bei Kreditinstituten gutgeschrieben werden, unter die Einlagensicherung. Rückflüsse aus der Wertpapierverrechnung (Dividenden, Verkaufserlöse, Tilgungen etc.) fallen ebenfalls unter die Einlagensicherung, wenn sie auf ein verzinstes Konto bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden. Erfolgt der Rückfluss hingegen unmittelbar auf ein unverzinstes Konto, unterliegen die Beträge der Anlegerentschädigung. Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung: Die Ausnahmen von der Sicherung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt. Es gilt der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen in § 93 Abs. 2 Ziffer 3 und Abs. 5 BWG.

Nicht gesichert sind

  • Einlagen und Forderungen, die nicht auf Euro, Schweizer Franken oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates (alle EU-Staaten, Island, Liechtenstein und Norwegen) lauten.
  • Schuldverschreibungen des Kreditinstitutes (z.B. Wohnbank-Anleihen, Kassenobligationen, Pfandbriefe etc.). Sie werden im Konkurs der emittierenden Bank nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient (z.B. bevorzugt aus einer abgesonderten Deckungsmasse wie etwa Pfandbriefe oder mit der Konkursquote oder nachrangig nach Bedienung der anderen Gläubiger).
  • Eigenmittelbestandteile der Bank (z.B. Ergänzungs- und Partizipationskapital).
  • Einlagen und Forderungen von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften i.S.d. § 221 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB) erfüllen.
  • Einlagen und Forderungen von dem Kreditinstitut nahestehenden Personen, wie Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates, persönlich haftende Gesellschafter, Rechnungsprüfer der Bank und Personen, die mind. 5% Kapital der Bank halten, auch wenn diese Personen in ihrer Funktion für verbundene Unternehmen der Bank tätig sind (ausgenommen bei unwesentlichen Beteiligungen). Weiters sind nahe Angehörige der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen sowie Dritte von der Sicherung ausgeschlossen, falls der nahe Angehörige oder der Dritte für Rechnung der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen handelt.
  • Einlagen und Forderungen anderer Gesellschaften, die verbundene Unternehmen (§ 244 UGB) des Kreditinstitutes sind.
  • Einlagen und Forderungen, für die der Einleger oder Forderungsberechtigte vom Kreditinstitut auf individueller Basis Zinssätze oder andere finanzielle Vorteile erhalten hat, die zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditinstitutes beigetragen haben.
  • Einlagen und Forderungen, die im Zusammenhang mit Geldwäscherei stehen.
  • Einlagen und Forderungen von Kredit- oder Finanzinstituten oder Wertpapierfirmen sowie von institutionellen Investoren wie Versicherungen, Investmentgesellschaften (Fonds), Pensions- und Vorsorgekassen u.ä.
  • Einlagen und Forderungen von Bund, Ländern und Gemeinden und vergleichbaren ausländischen Gebietskörperschaften.


Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 93 ff, § 103h und § 103k BWG
über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, die wir auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.

 

OFFENE FRAGEN

Generelles:

Kann ich mehrere Onlinesparen Täglich Fällig-Konten eröffnen?

Nein, derzeit kann nur ein Konto pro Kunde eröffnet werden.

Ist es möglich, gemeinsam mit einer anderen Person ein Onlinesparen Täglich Fällig-Konto zu eröffnen?

Nein, derzeit kann ein Sparkonto bei der Denzel Bank nur auf eine Person lauten.

Zinssatz:

Was bedeutet variabler Zinssatz?

Das bedeutet, der Zinssatz ist nicht fix auf einen gewissen Zeitraum gebunden ist, sondern kann sich jederzeit ändern. Diese Änderung richtet sich nach den Marktgegebenheiten. Unsere Kunden werden vor einer Zinsänderung rechtzeitig darüber informiert.

Wo erfahre ich den aktuellen Zinssatz für das Onlinesparen Täglich Fällig?

Im „Formular Center“ auf unserer Homepage finden Sie das Konditionenblatt, dort ist u.a. der aktuelle Zinssatz vermerkt.

Wann und wie erfolgt die Zinsgutschrift?

Die Zinsen werden einmal jährlich mit dem 31.12. oder bei Vertragsauflösung berechnet und auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Kosten:

Was kostet mich das Onlinesparen Täglich Fällig-Konto?

Das Sparkonto bei der Denzel Bank ist kostenlos - es fallen keinerlei Spesen an für die Kontoführung, Änderungen und Kontoschließung Ihres Onlinesparen Täglich Fällig-Kontos.
Diese Information finden Sie auch auf dem Konditionenblatt im „Formular Center“ auf unserer Homepage.

Mindest-/Höchsteinlage:

Wie hoch ist die Mindest- bzw. Höchsteinlage pro Kunde?

Sie können bereits ab dem ersten Euro ein Onlinesparen Täglich Fällig-Konto eröffnen.
Die Höchsteinlage beträgt € 300.000,- pro Kunde. Alle Beträge, die diese Höchsteinlage-Grenze auf Ihrem Sparkonto überschreiten, werden automatisch auf Ihr Referenzkonto überwiesen.

Einlagensicherung:

Sind meine Einlagen gesichert?

Die Denzel Bank ist Mitglied der österreichischen Einlagensicherung der Banken und Bankiers. Damit sind die Einlagen natürlicher Personen pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- gesichert. Details zur Einlagensicherung finden Sie im Reiter „Einlagensicherung“ und unter: www.einlagensicherung.at

Kontoeröffnung / Voraussetzungen:

Wer kann ein Onlinesparen Täglich Fällig-Konto eröffnen?

  • Jede volljährige Privatperson mit
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • österreichischer Bankverbindung (= Referenzkonto).
  • Zugang zu einer gültigen E-Mail-Adresse

Sie handeln auf eigene Rechnung (d.h. Sie eröffnen das Konto nicht für jemand anderen).

Kontoeröffnung:

Wie kann ich ein Onlinesparen Täglich Fällig-Konto eröffnen?

Ganz einfach und bequem online das Antragsformular ausfüllen, nach Bestätigung der Eingabe erhalten Sie per E-Mail den vorausgefüllten Antrag.
Diesen brauchen Sie einfach nur mehr ausdrucken, unterschreiben und inkl. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises per Post an Bankhaus Denzel AG, Onlinesparen, Erdbergstraße 189, 1030 Wien schicken.
Die dafür anfallenden Portokosten übernehmen selbstverständlich wir: einfach am Kuvert „Porto bezahlt Empfänger“ angeben.

Ablauf:

Wie lange dauert es, bis ich Zugriff auf mein Onlinesparen Täglich Fällig-Konto habe?

Wenige Tage (abhängig vom Postweg) nachdem Sie den unterschriebenen Kontoeröffnungsantrag und die Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises an die Denzel Bank gesendet haben, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen zwei separate Briefe mit Informationen über z.B. Ihre Kontonummer, Ihre Verfügernummer und Ihre PIN. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auf Ihr Onlinesparen Täglich Fällig -Konto zugreifen.

Referenzkonto:

Was bedeutet Referenzkonto?

Das Referenzkonto ist die Kontoverbindung bei Ihrer Hausbank (Girokonto), die der Zahlungsabwicklung (Einzahlungen, Auszahlungen) dient.
Ihr Guthaben vom Sparkonto bei der Denzel Bank kann ausschließlich auf Ihr Referenzkonto überwiesen werden.

Wie kann ich mein Referenzkonto ändern?

Sie können das Referenzkonto aus Sicherheitsgründen nur schriftlich an Bankhaus Denzel AG, Onlinesparen, Erdbergstraße 189, 1030 Wien mit Originalunterschrift und max. einmal pro Monat ändern.

IBAN:

Was bedeutet IBAN und wo finde ich sie?

Die IBAN (International Bank Account Number, 20-stellig) ist die internationale Bankkontonummer Ihres Referenzkontos. Sie finden diese auf jedem Kontoauszug Ihres Referenzkontos bzw. können Sie diese bei Ihrer Hausbank erfragen. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein.

BIC:

Was bedeutet BIC und wo finde ich ihn?

Der BIC (Bank Identifier Code) ist die internationale Kurzbezeichnung Ihrer Hausbank. Sie finden Sie auf jedem Kontoauszug Ihres Referenzkontos, auf der Homepage Ihrer Hausbank (meist im Impressum) bzw. können Sie diesen bei Ihrer Hausbank erfragen. Bitte geben Sie den BIC ohne Leerzeichen ein.

Legitimation:

Wozu dient die Legitimation?

Aus rechtlichen Gründen und zu Ihrer Sicherheit sind wir verpflichtet, die persönlichen Angaben auf ihre Korrektheit zu überprüfen und Sie als Kunden zu identifizieren (mittels Kopie von einem amtlichen Lichtbildausweis = Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)

Ihr persönliches Onlinesparen Täglich Fällig-Konto:

Welche Daten brauche ich für den telefonischen Kontakt?

Um telefonisch Auskünfte über Ihr Sparkonto bei der Denzel Bank zu erhalten, nennen Sie uns bitte die Kontonummer von Ihrem Onlinesparen Täglich Fällig-Konto. Wir werden Ihnen auch die Geheimfrage stellen.

Welche Daten brauche ich für den Zugriff auf mein Sparkonto im Internet?

Für den Online-Zugriff benötigen Sie Ihre Verfügernummer und Ihre PIN. Zusätzlich werden Sie nach 2 zufällig ausgewählten Stellen Ihres PIN2 gefragt.

Verfüger:

Was ist die Verfügernummer?

Die Verfügernummer ist eine individuelle, aus sieben Ziffern bestehende Nummer. Sie erhalten Ihre Verfügernummer per Post geschickt, nachdem die Unterlagen für Ihre Kontoeröffnung bei uns eingelangt sind. Die Verfügernummer kann nicht geändert werden.

PIN:

Was ist die PIN und wozu dient sie?

Die PIN (= persönliche Identifikationsnummer) besteht aus einer Kombination von Zahlen und Buchstaben. Sie erhalten Ihre PIN in einem gesonderten Schreiben, nachdem die Unterlagen für Ihre Kontoeröffnung bei uns eingelangt sind. Die PIN kann nur online geändert werden.

Warum sollte die PIN geändert werden?

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, die PIN direkt nach dem Ersteinstieg und regelmäßig zu ändern. Eine Änderung ist besonders wichtig, wenn Sie einer anderen Person Ihre PIN genannt haben.

PIN2:

Was ist die PIN2 und wozu dient sie?

Die PIN2 ist eine 6-stellige Ziffernkombination Ihrer Wahl, die Sie beim Ersteinstieg über ein am Bildschirm angezeigtes Tastaturfeld per Computermaus eingeben.
Bei jedem weiteren Einstieg ist nach der Eingabe von Verfügernummer und PIN auch die Eingabe von jeweils 2 der 6 Ziffern der PIN2 erforderlich, als zusätzlicher Schutz vor Datenmissbrauch.
Die PIN2 kann nur online geändert werden.

Geheimfrage:

Wozu brauche ich eine Geheimfrage und Geheimantwort?

Im Zuge der Kontoeröffnung können Sie eine der vorgegebnen Geheimfragen auswählen und die Geheimantwort frei festlegen. Diese können nur online geändert werden.
Die Geheimfrage wird Ihnen zur Identifizierung bei telefonischen Anfragen gestellt.

Zugangsdaten vergessen / gestohlen:

Ich hab meine Zugangsdaten vergessen/verloren bzw. ein Dritter ist an diese Daten gekommen – was soll ich tun?

Die neuen Zugangsdaten werden Ihnen nach einer schriftlichen Anforderung (per E-Mail an sparen@denzelbank.at, per Fax an 01/51507-7539 oder per Post an Bankhaus Denzel AG, Onlinesparen, Erdbergstraße 189, 1030 Wien) per Post zugesandt.
Sie können uns von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15:30 Uhr auch telefonisch kontaktieren. Ihr Online-Zugang wird sofort gesperrt und Sie erhalten die neuen Zugangsdaten per Post zugeschickt.

Einzahlung:

Wie kann ich auf mein Onlinesparen Täglich Fällig-Konto einzahlen?

Sie können, so oft Sie wollen, von Ihrem Referenzkonto beliebige Beträge auf das Online-Sparkonto überweisen.

Auszahlung:

Wie kann ich von meinem Onlinesparen Täglich Fällig-Konto auszahlen?

Auszahlungen im Rahmen Ihres Guthabens können Sie direkt im Online-Zugang - ausschließlich auf Ihr Referenzkonto - in Auftrag geben.

Kann ich einen bereits in Auftrag gegebene Auszahlung rückgängig machen bzw. ändern?

Änderungen oder Stornierung sind über Ihren Online-Zugang in der „Auftragsübersicht“ möglich, solange der Zahlungsauftrag in der Denzel Bank noch nicht durchgeführt wurde. Unser Buchungslauf ist an jedem Bankwerktag um 13:00 Uhr.

Überweisungsdauer:

Wie lange dauert eine Überweisung?

Eine Auszahlung von Ihrem Sparkonto bei der Denzel Bank auf Ihr Referenzkonto, die Sie Montag bis Freitag bis 13:00 Uhr über Ihren Online-Zugang beauftragt haben, ist durchschnittlich innerhalb von 1 – 3 Bankwerktagen auf Ihrem Referenzkonto ersichtlich. Aufträge, die nach diesem Zeitpunkt bei uns einlangen, werden am nächsten Bankwerktag verarbeitet.

Kontoauszug:

Wann erhalte ich einen Kontoauszug?

Der Kontoauszug wird nach der Zinsbuchung, die einmal jährlich per 31.12. bzw. nach Kontoschließung erfolgt, kostenlos per Post geschickt.

Änderungen:

Wie kann ich meine Daten ändern?

Folgende Änderungen können Sie ganz einfach über Ihren Online-Zugang ändern:
-    Titel (z.B. Ing., Mag., Dkfm., Dr., …)
-    Adresse
-    Telefonnummer
-    E-Mail-Adresse
-    PIN
-    PIN2
-    Geheimfrage und Geheimantwort

Für folgende Änderungen ersuchen wir Sie uns ein formloses Schreiben (per Post an Bankhaus Denzel AG, Onlinesparen, Erdbergstraße 189, 1030 Wien) zukommen zu lassen:

-    Bankverbindung/Referenzkonto (ist nur einmal pro Monat möglich)
-    Name (bitte fügen Sie dem Schreiben in jedem Fall eine Kopie der Urkunde bei, aus der die Namensänderung hervorgeht)

Kontoschließung:

Wie kann ich das Onlinesparen Täglich Fällig-Konto schließen?

Die Schließung Ihres Sparkontos bei der Denzel Bank ist jederzeit schriftlich mit Originalunterschrift (per Post an Bankhaus Denzel AG, Onlinesparen, Erdbergstraße 189, 1030 Wien) möglich. Ein bestehendes Guthaben wird dann automatisch auf Ihr Referenzkonto überwiesen.

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